Volksbegehren unterstützen
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Übersicht
Ein Volksbegehren ist der Antrag von BürgerInnen auf ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat. Es verläuft in zwei Schritten:
- Als ersten Schritt müssen mindestens 0,1 Prozent der österreichischen Wahlberechtigten eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgeben, damit es zu Stande kommt.
- Danach müssen mindestens 100.000 Stimmberechtigte, oder ein Sechstel der Wahlberechtigten von mindestens drei Bundesländern, das Volksbegehren unterschreiben, damit es im Nationalrat behandelt wird.
Mehr dazu: Website des Innenministeriums
Zuständige Stelle
Fachbereich Wahlen
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr
Unterstützungserklärung abgeben
Personen, die in Österreich wahlberechtigt sind, können Volksbegehren unterstützen. Dies ist online mittels digitaler Signatur oder Bürgerkarte oder persönlich in jedem Gemeindeamt möglich.
Online:
- Sie können die Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren online abgeben.
- Nötig: Digitale Signatur oder Bürgerkarte – Infos zur Aktivierung
Persönlich im Gemeindeamt:
- Sie können im Fachbereich Wahlen, 1. Stock, Zi-Nr. 108 im Rathaus der Stadt Leoben ein derzeit registriertes Volksbegehren mit Ihrer Unterschrift unterstützen.
- Nötiges Dokument: Amtlicher Lichtbildausweis
Anrechnung der Unterschrift
Durch Ihre Unterstützungserklärung ist in weiterer Folge keine gesonderte Unterschrift mehr erforderlich, da Ihre Unterschrift automatisch angerechnet wird.
Volksbegehren unterschreiben
Personen, die in Österreich wahlberechtigt sind, können Volksbegehren unterschreiben. Dies ist online mittels digitaler Signatur oder Bürgerkarte oder persönlich in jedem Gemeindeamt möglich.
Online:
- Sie können ein Volksbegehren online unterschreiben.
- Nötig: Digitale Signatur oder Bürgerkarte – Infos zur Aktivierung
Persönlich im Gemeindeamt:
- Während des Eintragungszeitraums können Sie sich im Fachbereich Wahlen, 1. Stock, Zi-Nr. 108 im Rathaus der Stadt Leoben eintragen.
- Nötiges Dokument: Amtlicher Lichtbildausweis
Aktuell laufende Volksbegehren
Welche Volksbegehren aktuell in Österreich unterstützt bzw. unterschrieben werden können, erfahren Sie hier: