Wohnunterstützung
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Übersicht
Die Wohnunterstützung des Landes Steiermark soll für alle Menschen in der Steiermark den Zugang zu Wohnraum sichern.
Zuständige Stelle
- Antragstellung: Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie im Referat Soziales, Familie & Frauen der Stadt Leoben.
- Gewährung: Für die Bearbeitung und Gewährung ist das Land Steiermark: Abteilung 11: Soziales – Referat Beihilfen und Sozialservice zuständig.
So gehen Sie vor
- Stellen Sie den Antrag auf Wohnunterstützung per Online-Formular oder per Post an die Abteilung 11: Soziales – Referat Beihilfen und Sozialservice
- Brauchen Sie Unterstützung? Bei Fragen zur Wohnunterstützung können Sie sich an das Referat Soziales, Familie & Frauen, im Rathaus der Stadt Leoben, wenden.
Mehr dazu: Online-Wohnunterstützungsrechner