Pflegebeihilfen

Zuschüsse zur Pflege

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Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die die Pflege- und Betreuungskosten von pflegebedürftigen Menschen teilweise decken soll. Es ist im Bundespflegegeldgesetz geregelt.

Wer kann um Pflegegeld ansuchen?

Personen haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn

  • sie eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung haben, welche die ständige Hilfe von anderen erfordert (mindestens 65 Stunden pro Monat) und
  • dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird und
  • der gewöhnliche Aufenthaltsort der Person in Österreich ist

Quelle: Online-Amtshelfer oesterreich.gv.at

Zuständige Stelle:

Für die Vergabe von Pflegegeld ist der jeweilige Sozialversicherungsträger zuständig. Für die meisten Versicherten ist das die Pensionsversicherungsanstalt PV.

So gehen Sie vor:

Mehr dazu: Informationen zum Thema Pflegegeld

Kosten​übernahme für Heimplätze

Grundsätzlich müssen die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim von den HeimbewohnerInnen selbst getragen werden. Sind die Kosten dafür jedoch höher als das Einkommen der Person, gibt es einen Zuschuss aus der Sozialhilfe in Form der (Rest-)Kostenübernahme. Diese Leistung ist Teil des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes 1998.

Wer kann um Kostenübernahme ansuchen?

  • Aufenthalt in der Steiermark
  • Finanzielle Hilfsbedürftigkeit: die Kosten für die Unterbringung übersteigen das Einkommen und das Pflegegeld der gepflegten Person
  • Nur für Heime mit einem Anerkennungsbescheid für stationäre Einrichtungen können die (Rest-)Kosten übernommen werden.
  • Hier finden Sie eine Liste dieser Pflegeheime in Leoben.

Zuständige Stelle:

Die Bezirkshauptmannschaft Leoben ist für die Anträge auf (Rest-)Kostenübernahme für Heimplätze zuständig.

So gehen Sie vor:

Mehr dazu: