Zuschüsse zur Pflege
Auf dieser Seite:
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die die Pflege- und Betreuungskosten von pflegebedürftigen Menschen teilweise decken soll. Es ist im Bundespflegegeldgesetz geregelt.
Wer kann um Pflegegeld ansuchen?
Personen haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn
- sie eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung haben, welche die ständige Hilfe von anderen erfordert (mindestens 65 Stunden pro Monat) und
- dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird und
- der gewöhnliche Aufenthaltsort der Person in Österreich ist
Quelle: Online-Amtshelfer oesterreich.gv.at
Zuständige Stelle:
Für die Vergabe von Pflegegeld ist der jeweilige Sozialversicherungsträger zuständig. Für die meisten Versicherten ist das die Pensionsversicherungsanstalt PV.
So gehen Sie vor:
- Die Formulare folgender Versicherungen liegen in der Bürgerservice-Stelle, +43 3842 4062-450, im Rathaus der Stadt Leoben auf: Pensionsversicherungsanstalt (PV), Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)
- Weitere trägerspezifische Formulare finden Sie hier: Sozialversicherung – Pflegegeld
- Bitte übermitteln Sie das ausgefüllte Formular mit eventuell nötigen Unterlagen selbst an die zuständige Stelle.
- Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich an die Pflegedrehscheibe des Landes Steiermark, für den Bezirk Leoben: +43 316 877 7477 oder pflegedrehscheibe-le@stmk.gv.at
Mehr dazu: Informationen zum Thema Pflegegeld
Kostenübernahme für Heimplätze
Grundsätzlich müssen die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim von den HeimbewohnerInnen selbst getragen werden. Sind die Kosten dafür jedoch höher als das Einkommen der Person, gibt es einen Zuschuss aus der Sozialhilfe in Form der (Rest-)Kostenübernahme. Diese Leistung ist Teil des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes 1998.
Wer kann um Kostenübernahme ansuchen?
- Aufenthalt in der Steiermark
- Finanzielle Hilfsbedürftigkeit: die Kosten für die Unterbringung übersteigen das Einkommen und das Pflegegeld der gepflegten Person
- Nur für Heime mit einem Anerkennungsbescheid für stationäre Einrichtungen können die (Rest-)Kosten übernommen werden.
- Hier finden Sie eine Liste dieser Pflegeheime in Leoben.
Zuständige Stelle:
Die Bezirkshauptmannschaft Leoben ist für die Anträge auf (Rest-)Kostenübernahme für Heimplätze zuständig.
So gehen Sie vor:
- Übermitteln Sie das Antragsformular mit eventuell nötigen Unterlagen an die BH Leoben.
- Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich an die Pflegedrehscheibe des Landes Steiermark, für den Bezirk Leoben: +43 316 877 7477 oder pflegedrehscheibe-le@stmk.gv.at
Mehr dazu: