Zuschüsse rund um die Pension
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Ausgleichszulage
Personen, die eine sehr geringe Pension beziehen, können um eine Ausgleichszahlung ihres Pensionsversicherungträgers ansuchen, damit ihnen ein Mindesteinkommen gesichert ist.
Zuständige Stelle:
Für die Ausgleichszulage zur Pension ist der jeweilige Pensionsversicherungsträger zuständig.
So gehen Sie vor:
- Sie können den Antrag für die PV online stellen.
- Das Antragsformular für die PV liegt auch in der Bürgerservice-Stelle (+43 3842 4062-450 oder buergerservice@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben auf.
- Bitte übermitteln Sie das ausgefüllte Formular mit den nötigen Unterlagen selbstständig an die zuständige Pensionsversicherungsanstalt.
Hinterbliebenen-Pension
Hinterbliebene Personen erhalten unter gewissen Voraussetzungen eine Pension des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners bzw. des verstorbenen Elternteiles.
Zuständige Stelle:
Für die Hinterbliebenen-Pension ist der jeweilige Pensionsversicherungsträger zuständig.
So gehen Sie vor:
- Sie können den Antrag für die PV online stellen.
- Das Antragsformular für die PV liegt auch in der Bürgerservice-Stelle (+43 3842 4062-450 oder buergerservice@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben auf. Die MitarbeiterInnen helfen Ihnen bei Fragen beim Ausfüllen des Formulars.
- Bitte übermitteln Sie das ausgefüllte Formular mit den nötigen Unterlagen selbstständig an die zuständige Pensionsversicherungsanstalt.
Mehr dazu:
Weitere Zuschüsse
Urlaubsaktion
Als eine von vielen Aktivitäten für Senior:innen ist die Urlaubsaktion ein Angebot speziell für Personen mit kleiner Pension.
Mehr dazu: Urlaubsaktion für Seniorinnen und Senioren
Heizkostenzuschuss
Der Zuschuss unterstützt Menschen mit kleinem Einkommen bei den Kosten für Brennstoff. Sie können jedes Jahr um diese Unterstützung ansuchen.
Mehr dazu: Heizkostenzuschuss
Förderung für Taxifahrten
Leobener Bürger:innen mit Behinderung bzw. eingeschränkter Mobilität unterstützt die Stadt Leoben unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Förderung für Taxifahrten.
Mehr dazu: Förderung für Taxifahrten
Sozialfahrkarten
Die beliebte Sozialaktion für Leobener Ausgleichszulagenbezieher:innen wurde in die LE Sozialcard integriert. Alle Sozialcard Besitzer:innen, die Ausgleichszulage beziehen, haben die Möglichkeit, einmal im Jahr Sozialfahrkarten für die städtischen Verkehrsbetriebe zu erhalten. Die Gültigkeit der Sozialfahrkarten ist an die Gültigkeit der LE Sozialcard gekoppelt.
- Wann: Ab Jänner können die Fahrkarten für 2025 beantragt werden
- Wo: neues Rathaus, Referat Soziales, Familie & Frauen, Zimmer 114 und 115
- Was ist mitzubringen: aktuelle Sozialcard
Mehr dazu: Sozialcard Leoben
Zuständige Stelle:
- Referat Soziales, Familie & Frauen: Sozialaktionen, Familientreff